Achtung der Arbeitnehmerrechte
Wir erwarten von unseren Lieferanten, in ihren eigenen Unternehmen die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder einzuhalten, in denen sie tätig sind. Dies schließt ausdrücklich die jeweils geltenden Bestimmungen zum Mindestlohn ein und gilt ebenso für die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation bezüglich der Arbeitnehmerrechte, insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Ausübung der Versammlungsfreiheit.
Die Lieferanten dulden, weder direkt noch über ihre eigenen Subunternehmer oder Lieferanten, keine
- Zwangsarbeit oder
- Kinderarbeit.
Außerdem dulden sie keinerlei Diskriminierung am Arbeitsplatz und fördern Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.
Achtung der Gesundheit und Sicherheit
Wir erwarten von unseren Lieferanten, in ihrem eigenen Unternehmen die jeweils geltenden nationalen Gesetze zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einzuhalten und ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagement aufzubauen und anzuwenden. Dies schließt regelmäßige und wirksame Schulungen von Mitarbeitern ein.