
Streit um europaweite Einstufung von Titandioxid durch EuGH-Urteil beendet
Seit 2016 beschäftigt die Diskussion um das Weißpigment Titandioxid die Branche. Im Jahr 2019 wurde von der EU-Kommission die Einstufung als “karzinogen (krebserregend) beim Einatmen” vorgenommen. Unterstützt vom Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) haben die Unternehmen CWS, DAW und Sto gemeinsam mit weiteren betroffenen Beteiligten dagegen in Luxemburg geklagt.
Bereits in erster Instanz hatte das Europäische Gericht die Klage der Unternehmen anerkannt und die Einstufung für rechtswidrig erklärt. Die EU-Kommission sowie einzelne Länder legten daraufhin Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein.
Am 1. August 2025 wurde nun bestätigt, dass die Einstufung von Titandioxid als krebserregend rechtswidrig ist. Die gegen das Urteil des EuGH eingelegten Rechtsmittel wurden abgewiesen. Damit ist die europaweite Einstufung in diesem Punkt endgültig geklärt.
Titandioxid in Lacken und Farben und deren Verarbeitung ist sicher
Titandioxid ist der wichtigste Rohstoff in der Farben-, Lack- und Druckfarbenindustrie und in mehr als 85 % aller Farben enthalten. Nach längeren Diskussionen auf politischer und behördlicher Ebene wurde der Stoff von der Europäischen Kommission ursprünglich in seiner Pulverform als krebserregend eingestuft. Titandioxidpartikel sind jedoch nicht nur in Farben und Lacken fest eingebunden, sondern auch beim sachgemäßen Umgang mit dem pulverförmigen Pigment sicher und haben keine krebserzeugende Wirkung. Die geforderten Warnhinweise auf Produkten würden jedoch sofort eine hohe Gefahr signalisieren, was bei Verbrauchern Angst und Misstrauen auslösen könnte. Das schadet dem Image der Hersteller, führt möglicherweise zu Umsatzeinbußen und beeinträchtigt das Vertrauen in die Produktqualität – obwohl in der Praxis keine Gefahr besteht.
Informationen des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. finden Sie hier: Mehr erfahren
