Titandioxid

Am 4. Oktober 2019 wurde von der EU-Kommission beschlossen, dass das Weißpigment Titandioxid (TiO2) in Pulverform als ein Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) einzustufen ist. Rechtlich verbindlich sind Einstufung und Warnhinweise nach einer Übergangsphase von 18 Monaten ab 1. Oktober 2021. Die Einstufung durch die EU-Kommission erfolgte gegen das Votum der Mehrheit der Experten der Mitgliedstaaten und gegen die Einsprüche von Industrieverbänden.

DAW SE ist, gemeinsam mit dem Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL), dem europäischen Verband für Farben, Druckfarben und Künstlerfarben (CEPE), dem Rohstoffherstellerverband TDMA sowie weiteren europäischen Baufarbenherstellern, davon überzeugt:          

   Titandioxid in Lacken, Farben und Druckfarben ist sicher.

Unsere Industrie wird sich weiter dafür einsetzen, dass Titandioxid unter Berücksichtigung der gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzstandards nicht als vermutlich karzinogen und/oder gefährlicher Stoff im Sinne der CLP-Verordnung eingestuft wird.

Informationen des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. finden Sie hier: Mehr erfahren