Förderbedingungen

Neben ausgewählten „Leuchtturmprojekten“, die auch ein überregionales Engagement beinhalten können, unterstützen wir vornehmlich Projekte, die einen längerfristigen Nutzen für die Standortregionen versprechen, in denen wir unternehmerisch tätig sind. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung von Projekten aus folgenden Bereichen:

  • Lokale Vereine (z.B. Feuerwehr, Sportvereine)
  • Bildung und Erziehung (im Handwerk)
  • Wissenschaft und Forschung
  • Kinder und Jugend
  • Soziale Einrichtungen
  • Humanitäre Hilfe
  • Kulturelle Begegnungsstätten (z.B. Museen)
  • Klima- und Umweltschutz

Spenden und Sponsoring für folgende Anfragen und Antragsteller sind grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Politische Parteien, Vereinigungen und Repräsentanten von Interessengruppen
  • Organisationen, die Menschen auf Grund von Rasse, Glaube, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Religion oder Herkunft diskriminieren
  • Anfragen mit religiösem Hintergrund
  • Anfragen, die zur Verdeckung eines anderen Geschäfts dienen sollen

Ergänzende Förderbedingungen für Spenden

  1. Die Spende muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zugutekommen.
  2. Die Spende darf nur zur Finanzierung konkreter Projekte, nicht zur Kapitalbildung gewährt werden, d.h. das konkrete Projekt muss der Spendenempfänger auf dem Spendenantrag und später auf der Spendenbescheinigung genau beschreiben. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Spenden weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von laufenden Verwaltungskosten verwendet werden.
  3. Die Spende muss der Maßnahme oder dem Vereinszweck unmittelbar zufließen.
  4. Die Spende muss ordnungsgemäß verbucht werden.
  5. Der Spendenempfänger muss zur Ausstellung einer Spendenbescheinigung berechtigt sein.