WDVS werden bereits seit Anfang der 70er Jahre in großem Umfang für die Fassadendämmung eingesetzt. So wurden mittlerweile mehrere 100 Mio. m² an deutschen Fassaden verarbeitet.
Bauprodukte bzw. Bauarten, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Planung und Anwendung kommen, bedürfen eines Verwendbarkeitsnachweises durch z. B. eine Normung (Technisches Regelwerk) oder einer entsprechenden Zulassung bzw. sogenannten „Zustimmung im Einzelfall“. WDVS gehören noch zu den zulassungspflichtigen Bauarten, d. h. rein baurechtlich betrachtet werden sie über Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) geregelt, da es keine übergeordnete Produktnorm hierfür gibt.
Diese Zulassungen gelten als Verwendbarkeitsnachweis (Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit) und regeln u. a. die Anforderungen an:
- Standsicherheit
- Brandschutz
- Wärme- und Feuchteschutz
- Schallschutz
- Verarbeitung
Die bislang erteilten Zulassungen für WDVS beschrieben den Anwendungsbereich von WDVS auf „Mauerwerk und Beton mit oder ohne Putz“, ggf. auch auf Holzwerkstoffen. Daraus ergibt sich im Umkehrschluß, daß der Einsatz auf allen anderen, nicht erwähnten Untergründen, rein formal betrachtet, zulassungsmäßig nicht geregelt war. So hieß es weiter: „Abweichende Ausführungen des WDVS von den Vorgaben dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sind im Einzelfall zu beurteilen und bedürfen ggf. zusätzlicher Nachweise“. Der Untergrund „bauseits vorhandenes WDVS“ war demnach bisher also nicht erfaßt. Und dennoch ist es aber seit Jahren brancheneinheitliche Praxis und bereits x-fach umgesetzt, daß WDVS z. B. auch auf gefliesten Untergründen oder aber auch auf Betonwänden mit anbetonierten Holzwolle-Leichtbauplatten (meist Teilflächen) problemlos eingesetzt wurden, obwohl der Einsatz dann streng genommen – zulassungsmäßig - nicht abgedeckt war.
In die Jahre gekommene, also sanierungsbedürftige Wärmedämm-Verbundsysteme lassen sich den vielen neuen Herausforderungen sicher mit einem erneuten, zusätzlichen zweiten WDVS (Aufdopplung) anpassen.
Die Vorteile im Überblick:
- Energietechnische Anpassung an jeden beliebigen Energie-Standard (sowohl Energieeinsparverordnung EnEV 2009, KfW-Förderkriterien, als auch Passivhaus-Standard und darüber hinausgehende Anforderungen)
- Verwendung von alternativen, regionalen Fördermitteln zum Energie sparen
- Neue Gestaltung von Gebäuden
- Umnutzung von Gebäuden und Gebäudeteilen
- Großflächige Instandsetzung
Das Verfahren dieser Überarbeitung mit einem weiteren WDVS wird allgemein mit „Aufdoppeln“ bezeichnet. Die Gesamtdämmstoffdicke des Gesamtsystems (alt und neu) darf 300 mm nicht überschreiten.
Der Hersteller Caparol hat nunmehr den bauaufsichtlich erforderlichen Nachweis, die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit der Nummer Z-33.49-1071.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erstreckt sich auf Wärmedämm-Verbundsysteme (Neusysteme), die bauseits auf bereits bestehende Wärmedämm-Verbundsysteme (Altsysteme) zusätzlich aufgebracht werden (Aufdopplung).
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