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Neue Normen für Bodenbeschichtungen in Innenräumen
Von Marcus Kopp

Menschen benötigen eine Umwelt, in der sie gesund leben können. Da sehr viel Zeit in Innenräumen verbracht wird, kommt der Qualität der Luft im Hinblick auf Gesundheit und Wohlbefinden hohe Bedeutung zu. Damit die Raumluft von Anfang an wenig belastet wird, sollten Materialien, die dort genutzt werden, möglichst keine Schadstoffe ausdünsten. Bauprodukte spielen dabei eine nicht unwesentliche Rolle.

Für die Verwendung von Bauprodukten gelten in Deutschland die Bestimmungen der Bauordnungen. Danach sind bauliche Anlagen so zu errichten und instand zu halten, daß „die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden dürfen“ (§ 3 Musterbauordnung MBO). Bauprodukte, mit denen Gebäude errichtet oder die in solche eingebaut werden, haben diese Anforderungen insbesondere in der Weise zu erfüllen, daß „durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen“ (§ 16 MBO).
In Deutschland gründeten die Umwelt- und Gesundheitsbehörden gemeinsam mit den Baubehörden den „Ausschuß für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten“, kurz AgBB.
Der Ausschuß entwickelte ein Schema zur gesundheitlichen Bewertung flüchtiger organischer Verbindungen VOC (Volatile Organic Compounds) aus Bauprodukten, die in Innenräumen Verwendung finden (Abb. 1).
Für die Emissionsuntersuchungen sind vornehmlich Produkte von Interesse, die in direktem Kontakt mit der Innenraumluft stehen. Je größer die Fläche des Produktes, desto größer ist die Relevanz der abgebenden Stoffe des Materials.

Das AgBB-Schema ermöglicht eine einheitliche und vor allem nachvollziehbare Bewertung von Bauprodukten. Der Ausschuß geht davon aus, daß bei Einhaltung der im Schema vorgegebenen Prüfwerte die Mindestanforderungen der Bauordnungen zum Schutz der Gesundheit im Hinblick auf die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen erfüllt sind.

Die rechtlichen Grundlagen wurden mit der Ausgabe der Bauregelliste 2008/3 eingeführt. Diese verpflichtet alle Beteiligten, die gesundheitlichen Auswirkungen von Bauprodukten, die in Verkehr gebracht und verwendet werden, zu prüfen und zu bewerten.

In der Bauregelliste B Teil 1 wurde unter Nr. 1.1.5.1. folgende Änderung für Bodenbeläge aufgenommen. Die dazugehörige Anlage 06 (2008/3) besagt:
„Das Bauprodukt/ der Bausatz darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird. Dies gilt nicht für Arbeitsräume und Arbeitsplätze in Gebäuden, die im Hinblick auf Luftschadstoffe den Regelungen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen.“

In erster Linie sind davon Innenräume betroffen wie z. B. private Wohn- und Aufenthaltsräume wie Wohn-, Schlaf- und Badezimmer, Küche, Hobbyräume. In öffentlichen Gebäuden sind dies z. B. Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Krankenhäuser, Bibliotheken, Gaststätten und andere Veranstaltungsräume.  

Die europäische Norm DIN EN 13813 [Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche – Estrichmörtel und Estrichmassen – Eigenschaften und Anforderungen] legt Anforderungen an Estrichmörtel fest, die für Fußbodenkonstruktionen in Gebäuden eingesetzt werden. Beschichtungssysteme werden nach dieser Norm klassifiziert und erhalten nach einer Konformitätsbewertung das CE-Zeichen. Für die sensiblen Innenraumbereiche werden neben den CE-gekennzeichneten Produkten künftig auch nach AgBB-Schema vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassene Beschichtungsstoffe erforderlich. Mit der neuen Bauregelliste, die im März 2009 erschienen ist, werden diese Änderungen festgeschrieben. Seitdem dürfen in Innenräumen nur noch zugelassene Produkte eingesetzt werden.

Caparol hat sich dieser Herausforderung hinsichtlich Entwicklung von speziellen Beschichtungsstoffen für Innenräume schon frühzeitig gestellt.
In Zusammenarbeit mit dem akkreditierten Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Institut für Materialanalytik und Innenluftchemie für die Grundprüfungen sowie dem TÜV Nord für die Produktionsüberwachung wurden namhafte Stellen mit den AgBB-Prüfungen zur Einhaltung der strengen Kriterien des AgBB beauftragt. Dabei wird ausschließlich der Einsatz der Produkte in klassischen Wohn- und Aufenthaltsräumen vorausgesetzt, in denen sich Menschen besonders lange aufhalten. Hierfür wird die Raumluft in der Prüfeinrichtung (Raumkammer) nach aufgebrachter Beschichtung nach 3 und nach 28 Tagen auf die Menge und Art der Emissionen (VOC und SVOC) geprüft.

Über ein fortlaufendes Ausschlußverfahren werden die austretenden Stoffe festgestellt. Wird die Konzentration in einer Stufe überschritten (siehe Schaubild), so ist die Prüfung nicht bestanden. Andersrum gesagt ist ein Bauprodukt, welches die im Ablaufschema geforderten Bedingungen erfüllt, für die Verwendung in Innenräumen in Gebäuden geeignet. Hierbei werden die sogenannten NIK-Werte (niedrigste interessierende Konzentrationen) für die Auswertung zur Hilfe genommen.

Die NIK-Wert-Liste wird ausschließlich durch das Gremium des AgBB unter Beteiligung von Industrie und Herstellerverbänden festgelegt und veröffentlicht. Diese Liste dient dann den Prüfinstituten zur Bewertung der VOC (flüchtige organische Verbindungen), SVOC (schwerflüchtige organische Verbindungen) und TVOC (Summe aller VOC).

Bereits bestehende und langjährig erfolgreich im Markt eingesetzte Produkte, aber auch Neuentwicklungen werden diesen harten Prüfungen unterzogen.
Die Schwierigkeit lag darin, Inhaltsstoff-Kombinationen in den Rezepturen zu verwenden, die keinen Ausschluß bei den strengen Messungen zur Folge hätten.

Das Ergebnis sind emissionsminimierte Bodenbeschichtungen der Caparol PrimaKlima-Serie. Die geprüften und fremdüberwachten Produkte können nach den jeweiligen Anforderungen hinsichtlich mechanischer Belastbarkeit und Einsatzzweck ausgewählt werden.

Von der Methacrylat-Dispersion (Abb. 2) für z.B. Nebenräume wie Vorratsraum, Keller über 2K-Wasserepoxidharze für z.B. Flure, Büros oder Hobbyräume bis hin zu lösemittelfreien 2K-Epoxidharzen (Abb. 3) für mechanisch stark belastete Bereiche sind eine Reihe von Produkten durch AgBB-Prüfzeugnisse für die Eignung im Innenraum belegt.
Den Abschluß bilden 2K-wäßrige Polyurethane (Abb. 4), die als Renovierungsanstriche auf bestehenden 2K-Beschichtungen aufgebracht werden können. Da die Produkte zum Teil auf ColorExpress-Maschinen im Markt getönt werden können, wurden auch alle Farbtöne mit geprüft und bewertet.

Die Caparol-Broschüre PrimaKlima gibt weitere Informationen.