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Die rechtlichen Grundlagen wurden mit der Ausgabe der Bauregelliste 2008/3 eingeführt. Diese verpflichtet alle Beteiligten, die gesundheitlichen Auswirkungen von Bauprodukten, die in Verkehr gebracht und verwendet werden, zu prüfen und zu bewerten.
In der Bauregelliste B Teil 1 wurde unter Nr. 1.1.5.1. folgende Änderung für Bodenbeläge aufgenommen. Die dazugehörige Anlage 06 (2008/3) besagt: „Das Bauprodukt/ der Bausatz darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird. Dies gilt nicht für Arbeitsräume und Arbeitsplätze in Gebäuden, die im Hinblick auf Luftschadstoffe den Regelungen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen.“
In erster Linie sind davon Innenräume betroffen wie z. B. private Wohn- und Aufenthaltsräume wie Wohn-, Schlaf- und Badezimmer, Küche, Hobbyräume. In öffentlichen Gebäuden sind dies z. B. Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Krankenhäuser, Bibliotheken, Gaststätten und andere Veranstaltungsräume.
Die europäische Norm DIN EN 13813 [Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche – Estrichmörtel und Estrichmassen – Eigenschaften und Anforderungen] legt Anforderungen an Estrichmörtel fest, die für Fußbodenkonstruktionen in Gebäuden eingesetzt werden. Beschichtungssysteme werden nach dieser Norm klassifiziert und erhalten nach einer Konformitätsbewertung das CE-Zeichen. Für die sensiblen Innenraumbereiche werden neben den CE-gekennzeichneten Produkten künftig auch nach AgBB-Schema vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassene Beschichtungsstoffe erforderlich. Mit der neuen Bauregelliste, die im März 2009 erschienen ist, werden diese Änderungen festgeschrieben. Seitdem dürfen in Innenräumen nur noch zugelassene Produkte eingesetzt werden.
Caparol hat sich dieser Herausforderung hinsichtlich Entwicklung von speziellen Beschichtungsstoffen für Innenräume schon frühzeitig gestellt. In Zusammenarbeit mit dem akkreditierten Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Institut für Materialanalytik und Innenluftchemie für die Grundprüfungen sowie dem TÜV Nord für die Produktionsüberwachung wurden namhafte Stellen mit den AgBB-Prüfungen zur Einhaltung der strengen Kriterien des AgBB beauftragt. Dabei wird ausschließlich der Einsatz der Produkte in klassischen Wohn- und Aufenthaltsräumen vorausgesetzt, in denen sich Menschen besonders lange aufhalten. Hierfür wird die Raumluft in der Prüfeinrichtung (Raumkammer) nach aufgebrachter Beschichtung nach 3 und nach 28 Tagen auf die Menge und Art der Emissionen (VOC und SVOC) geprüft.
Über ein fortlaufendes Ausschlußverfahren werden die austretenden Stoffe festgestellt. Wird die Konzentration in einer Stufe überschritten (siehe Schaubild), so ist die Prüfung nicht bestanden. Andersrum gesagt ist ein Bauprodukt, welches die im Ablaufschema geforderten Bedingungen erfüllt, für die Verwendung in Innenräumen in Gebäuden geeignet. Hierbei werden die sogenannten NIK-Werte (niedrigste interessierende Konzentrationen) für die Auswertung zur Hilfe genommen.
Die NIK-Wert-Liste wird ausschließlich durch das Gremium des AgBB unter Beteiligung von Industrie und Herstellerverbänden festgelegt und veröffentlicht. Diese Liste dient dann den Prüfinstituten zur Bewertung der VOC (flüchtige organische Verbindungen), SVOC (schwerflüchtige organische Verbindungen) und TVOC (Summe aller VOC).
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