Die Untergründe müssen frei von Verschmutzungen, trennenden Substanzen und trocken sein.
VOB, Teil C, DIN 18363, Abs. 3 beachten.
Flächen mit getrockneten Wasserflecken trocken durch Abbürsten reinigen. Flächen mit Nikotinverschmutzungen, Ruß- oder Fettflecken mit Wasser unter Zusatz von fettlösenden Reinigungsmitteln säubern. Nach der Reinigung gut trocknen lassen.
Stark saugende Untergründe mit OptiGrund E.L.F. oder CapaSol LF grundieren. Nicht festhaftende Beschichtungen entfernen und entsprechend vorarbeiten.
Streichen, rollen oder spritzen.
Arbeitsgeräte nach Gebrauch mit Wasser reinigen.
Grundbeschichtung mit Caparol-Filtergrund grob unverdünnt. Gut trocknen lassen (mindestens 12 Stunden).
Weiterbehandlung der Flächen auf der Grundbeschichtung mit Caparol-Filtergrund grob mit einem wasserverdünnbaren Caparol-Strukturputz, Capa-stone, Capadecor Putz oder Capafloc Vario nach Verarbeitungsvorschrift.
Auf glatten Flächen 200–250 ml/m2.
Auf rauhen Untergründen entsprechend mehr.
Untere Temperaturgrenze bei der Verarbeitung und Trocknung:
+16 °C für Untergrund und Umluft.
Die Funktionalität von Caparol-Filtergrund grob ist nur gewährleistet, wenn die Temperatur so hoch liegt, daß ein schnelles Abtrocknen möglich ist. Sollte diese Temperatur nicht vorliegen, muß der Filtergrund-Anstrich mittels Heißluftgebläse getrocknet werden, um eine gute Absperrwirkung zu erzielen.
Bei +20 °C und 65 % rel. Luftfeuchte nach ca. 12 Stunden überarbeitbar.
Bei niedrigeren Temperaturen ist eine längere Trockenzeit vor der Überarbeitung einzuhalten.
Nicht für Naßräume mit sehr hoher Luftfeuchte geeignet, z.B. Bäckereien, Fleischereien. Räume in denen Lebensmittel hergestellt, gelagert oder verkauft werden, müssen nach der Beschichtung vor der Weiterbenutzung mindestens 3 Tage gelüftet werden.