Putzgrund 610 gründlich aufrühren und unverdünnt mit Pinsel oder Rolle verarbeiten. Zur Konsistenz-Regulierung kann bis zu 10 % Wasser zugegeben werden.
Der Untergrund muß eben, sauber, trocken, fest, tragfähig und frei von trennenden Substanzen sowie reif- und eisfrei sein. Neue Grundputze mindestens 2–4 Wochen durchhärten lassen.
VOB, Teil C, DIN 18 363, Abs. 3 beachten.
Bezüglich der Eignung auf verschiedene Untergründe und deren notwendige Vorbehandlung unsere Technische Information Nr. 650 „Untergründe und deren Vorbehandlungen" beachten.
Auf glatten Untergründen ca. 350 g/m2 je nach Untergrund und Anwendung.
Auf rauhen Untergründen entsprechend mehr. Exakten Verbrauch durch Probeanstrich am Objekt ermitteln.
Temperaturgrenze bei der Verarbeitung und Trocknung:
Während der Verarbeitung muß die Umgebungs- und Untergrundtemperatur zwischen +1 °C und +15 °C betragen.
Die relative Luftfeuchtigkeit darf nicht mehr als 90 % betragen. Diese Grenzwerte müssen in der Trocknungsphase mindestens 4 Stunden gegeben sein. Erst danach ist die Grundierung frühregenfest und unempfindlich gegen leichten Frost bis –5 °C.
Putzgrund 610 kann gerollt, gestrichen und mit geeigneten Geräten gespritzt werden. Arbeitsgeräte in Pausen unter Farbe oder Wasser aufbewahren.
Sofort nach Gebrauch mit Wasser.
Putzgrund 610 ist nicht geeignet für waagerechte Flächen mit Wasserbelastung.