Die Untergründe müssen fest, tragfähig, frei von Verschmutzungen, trennenden Substanzen, trocken und saugfähig sein. VOB, Teil C, DIN 18363, Abs. 3 beachten.
Neue Putze der Mörtelgruppen PI, PII und PIII:
Standzeiten von Neuputzen vor der Beschichtung einhalten, bei der Mörtelgruppe PI mind. 4 Wochen, bei den Mörtelgruppen PII und PIII mind. 2 Wochen. Sinterhaut mit Histolith® Fluat entfernen. Alternativ kann Histolith® Kalkschlämme auch freskal ca. 24 Stunden nach dem Putzauftrag appliziert werden. Bei der freskalen Verarbeitung können bei getönten Beschichtungen Farbtonabweichungen und Fleckenbildungen auftreten.
Alte ungestrichene Putze und alte mineralische Anstriche:
Oberfläche gut reinigen. Minderfeste Schichten entfernen.
Putzausbesserungen:
Der Ausbesserungsmörtel muß in seiner Art und seiner Struktur dem Altputz entsprechen. Putzausbesserungen müssen vor dem Anstrich gut abgebunden und ausgehärtet sein. Alle Putzausbesserungen mit Histolith® Fluat einstreichen und nachwaschen.
Natursteine:
Nur saugfähige Natursteine sind als Untergrund geeignet. Nach Möglichkeit eine Probefläche anlegen und die Anstrichverträglichkeit prüfen. Oberfläche gut reinigen. Minderfeste Schichten entfernen. Absandende Natursteine vor dem Anstrich mit Histolith® Steinfestiger festigen.
Beachten:
Bei Natursteinen mit wasserlöslichen Inhaltsstoffen können diese auf der Anstrichoberfläche ausblühen und Flecken erzeugen.
Pilz- oder algenbefallene Flächen:
Flächen mit Pilz- bzw. Algenbefall naß reinigen. Nach Abtrocknung die Flächen mit Histolith® Algenentferner einlassen und trocknen lassen. Für den Anstrichaufbau ist eine vorherige Beratung durch einen Außendienstmitarbeiter oder durch unsere technische Abteilung erforderlich. Zudem sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (z.B. die Biostoff- und die Gefahrstoffverordnung) zu beachten.
Imprägnierung:
Bei hoher Schlagregenbelastung sowie im Spritzwasserbereich wird die Haltbarkeit der Beschichtung durch ein Imprägnierung mit Histolith® Fassadenschutz erheblich verbessert. Die Imprägnierung frühestens nach 7 Tagen Wartezeit ausführen.
Bei denkmalgeschützten Objekten bevorzugt mit Bürstenwerkzeugen verarbeiten.
Spachtelauftrag:
Histolith® Kalkschlämme mit Histolith® Schlämmquarz im Verhältnis 1 : 1 zu einer spachtelfähigen Masse mischen. Auftrag mit Spachtel oder Glättkelle. Stark saugende Untergründe vornässen. Nach dem Anziehen naß filzen oder nach der Trocknung schleifen. Auftragsdicke max. 5 mm. Die gespachtelte Fläche muß 3 Tage lang feuchtgehalten werden und kann nach 7 Tagen mit Kalkfarbe überstrichen werden.
Nach erfolgter Vorbehandlung des Untergrundes eine Grund- und eine Schlußbeschichtung, je nach Saugfähigkeit des Untergrundes bis max. 10% mit Wasser verdünnt. Alternativ eine Grundbeschichtung mit Histolith® Kalkschlämme und eine Schlußbeschichtung mit Histolith® Fassadenkalk bzw. im Innenbereich mit Histolith® Innenkalk.
Stark und unterschiedlich saugende Untergründe zuvor mit Histolith® Silikat-Fixativ grundieren, verdünnt 2 : 1 bis 1 : 1 mit Wasser je nach Saugfähigkeit des Untergrundes.
Ca. 350–500 g/m² für einen Arbeitsgang auf glattem Untergrund. Auf rauhen Flächen entsprechend mehr. Exakte Werte sind durch Arbeitsproben am jeweiligen Objekt zu ermitteln.
Untere Temperaturgrenze bei der Verarbeitung:
+8 °C für Untergrund und Umluft.
Bei 20 °C und 65% rel. Luftfeuchte nach 4–6 Stunden oberflächentrocken, nach 24 Stunden überstreichbar, nach 3 Tagen regenfest.
Bei niedriger Temperatur und höherer Luftfeuchte verlängern sich diese Zeiten.
Sofort nach Gebrauch mit Wasser.
Je nach Untergrundbeschaffenheit und witterungsbedingten Einflüssen können Farbtonabweichungen und Fleckenbildungen auftreten.
Nicht bei direkter Sonneneinstrahlung, hohen Temperaturen, starkem Wind, extrem hoher Luftfeuchtigkeit, Nebelnässe, Regen verarbeiten. Gegebenenfalls Gerüstnetze oder -planen anbringen. Vorsicht bei Gefahr von Nachtfrost.
Nicht geeignet für waagerechte oder geneigte Flächen mit Wasserbelastung.
Abdeckmaßnahmen:
Die Umgebung der zu beschichtenden Flächen sorgfältig abdecken, betrifft insbesondere Glas, Keramik, Lackierungen, Klinker, Natursteine, Metall und Holz.