Mineralische Untergründe neubaugleich, feste Altputze sowie tragfähige Altanstriche oder
-beschichtungen, die für die vollflächige Verklebung geeignet sind. Der Verlegeuntergrund darf die Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 – nichtflächenfertige Wände – nicht überschreiten.
Der Untergrund muß sauber, trocken und tragfähig sein. Verunreinigungen und trennend wirkende Substanzen (z. B. Schalöl) sowie vorstehende Mörtelgrate sind zu entfernen. Schadhafte, blätternde Anstriche und Strukturputze sind weitmöglichst zu entfernen. Putzhohlstellen sind abzuschlagen und flächenbündig beizuputzen. Saugende, sandende oder mehlende Oberflächen sind gründlichst bis zur festen Substanz zu reinigen und mit Sylitol-Konzentrat 111 zu grundieren.
Vollflächige Verklebung:Die systemzugehörige Klebemasse maschinell bis max. 10 mm dick auf den Untergrund aufspritzen. Unmittelbar vor dem Ansetzen der Dämmplatten ist der Klebemörtel mit der Zahntraufel (die Zahnbreite und -tiefe richtet sich nach der Beschaffenheit des Untergrundes) aufzukämmen.
Die Dämmplatten sind unverzüglich in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen. Um Hautbildung zu vermeiden, darf nur soviel Kleberfläche vorgelegt werden, wie unmittelbar belegt werden kann.
Teilflächenverklebung:Die systemzugehörige Klebemasse maschinell auf den Untergrund in Form von senkrechten Wülsten aufspritzen (Klebekontaktfläche ≥ 50 %). Die Klebewülste müssen ca. 5 cm breit und in der Wulstmitte mindestens 10 mm dick sein. Der Achsabstand darf 10 cm nicht überschreiten.
Die Dämmplatten sind unverzüglich in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen. Um Hautbildung zu vermeiden, darf nur soviel Kleberfläche vorgelegt werden, wie unmittelbar belegt werden kann.
Die Dämmplatten im Verband von unten nach oben preßgestoßen verkleben und gut andrücken. Keine Klebermasse in die Plattenstöße bringen. Auf flucht- und lotrechte Verlegung achten.
Bei Übergangsfugen zwischen verschiedenartigen Untergrund-Werkstoffen oder bei Wetterschalenfugen müssen die Dämmplatten den Fugenverlauf beidseitig mindestens 10 cm weit überbrücken und durch eine sichere Klebeverbindung auflagern.
Eventuell entstehende Fugen ≤ 5 mm mit Capatect-Füllschaum B1, größere Fugen mit Dämmstoffstreifen ausfüllen. Versätze an den Plattenstößen sind zu vermeiden.
Die weiteren Angaben zur Dübelung in dem WDVS-Handbuch beachten.
An der Fassadenfläche verklebte Dämmplatten vor Feuchtigkeit schützen und kurzfristig mit Armierungsmasse abdecken.
Brandschutzmaßnahme
Kommt die Capatect-LS-Fassadendämmplatte VB 101 als Brandabschottung zum Einsatz, so muß die Dämmplatte vollflächig verklebt und ggf. gedübelt werden.