Mineralische Untergründe neubaugleich, feste Altputze, tragfähige Altanstriche oder -beschichtungen sowie andere tragfähige, ebene Untergründe. Auch zementgebundene Holzspanplatten bzw. V100 nach DIN 68763, z. B. im Fertighausbereich.
Der Untergrund muß sauber, trocken und tragfähig sein. Verunreinigungen und trennend wirkende Substanzen (z. B. Schalöl) sowie vorstehende Mörtelgrate sind zu entfernen. Schadhafte, blätternde Anstriche und Strukturputze sind weitmöglichst zu entfernen. Putzhohlstellen sind abzuschlagen und flächenbündig beizuputzen. Stark saugende, sandende oder mehlende Oberflächen sind gründlichst bis zur festen Substanz zu reinigen und mit Sylitol-Konzentrat 111 zu grundieren.
Kleberauftrag manuell
Die systemzugehörige Klebemasse in der Wulst-Punkt-Methode (am Rand umlaufend ca. 5 cm breite Streifen, plattenmittig 3 handtellergroße Batzen), auf die Plattenrückseite auftragen (Klebekontaktfläche ≥ 40 %). Innerhalb des Ceratherm-Systems beträgt die Klebekontaktfläche > 60 %. Alternativ vollflächige Verklebung auf planebenen Untergründen durch Aufkämmen des Klebemörtels mit der Zahntraufel auf die Plattenrückseite.
Beim Kleben mit Capatect-Rollkleber 615 auf absolut planen Untergründen ist dieser im Zahnkellen- oder Rollenauftrag vollflächig aufzutragen.
Kleberauftrag maschinell
Die systemzugehörige Klebemasse maschinell auf den Untergrund in Form von senkrechten Wülsten aufspritzen (Klebekontaktfläche ≥ 60 %). Die Klebewülste müssen ca. 6 cm breit und in der Wulstmitte mindestens 10 mm dick sein. Der Achsabstand darf 10 cm nicht überschreiten. Die Dämmplatten sind unverzüglich in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen. Um Hautbildung zu vermeiden, darf nur soviel Kleberfläche vorgelegt werden, wie unmittelbar belegt werden kann.
Die Dämmplatten im Verband von unten nach oben preßgestoßen verkleben und gut andrücken. Keine Klebemasse in die Plattenstöße bringen. Auf flucht- und lotrechte Verlegung achten. Fehlstellen bis zu maximal 0,5 cm Breite dürfen gegebenenfalls auch mit Capatect-Füllschaum B1 ausgefüllt werden. Versätze an den Plattenstößen sind zu vermeiden.
Bei Dämmplattendicken > 100 mm sind zum Nachweis der Baustoffklasse B1 nichtbrennbare Mineralwolleplatten im Sturzbereich an Fassadenöffnungen (z. B. Fenster, Türen) streifenförmig in 20 cm Höhe, anzuordnen. Bei Dämmstoffdicken größer 100 mm darf die Ausführung von Mineralwollestürzen oberhalb jeder Öffnung entfallen, wenn mindestens in jedem 2. Geschoss ein horizontal um das Gebäude umlaufender Brandriegel angeordnet wird. Aktuelle Brandschutzbestimmungen hierzu beachten.
Bei Übergangsfugen zwischen verschiedenartigen Untergrund-Werkstoffen oder bei Wetterschalenfugen müssen die Dämmplatten den Fugenverlauf beidseitig mindestens 10 cm weit überbrücken und durch eine sichere Klebeverbindung auflagern.
Die weiteren Angaben zur Dübelung im WDVS-Handbuch beachten.
1 m2/m2
Während der Verarbeitung und in der Trocknungsphase dürfen die Umgebungs- und Untergrundtemperaturen nicht unter +5 °C und über +30 °C liegen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Kommentar ATV DIN 18345 Punkt 3.1.3 ungeeignete klimatische Bedingungen. Nicht in Verbindung mit aromatischen Lösemitteln bringen.