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Emissionsminimierte Bodenbeschichtungen - AgBB
Hinweise für Verarbeiter und Planer von Martin Gies


Emissionen aus Bauprodukten (insbesondere flüchtige organische Verbindungen/ VOC) belasten die Raumluft und können so zu einer gesundheitlichen Belastung der Nutzer führen.

Um die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland bereitzustellen, hat der "Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten" (AgBB) Prüfkriterien erarbeitet und daraus ein Bewertungsschema für VOC-Emissionen aus innenraumrelevanten Bauprodukten entwickelt.

Im März 2009 wurde in der Bauregelliste B, Teil 1 unter der laufenden Nr. 1.1.5.1 eine Zulassungspflicht für Bauprodukte gemäß EN 13813 in Aufenthaltsräumen eingeführt.

 

Damit dürfen in Aufenthaltsräumen nur noch Bodenbeschichtungen eingesetzt werden, die nach dem AgBB-Schema geprüft und vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen sind.

 

Zu Aufenthaltsräumen zählen z. B. auch Kellerräume, wenn diese als Werk- oder Arbeitsraum genutzt werden und sich Personen dort längere Zeit aufhalten können. Räume wie Garagen, die nur dem vorübergehenden Aufenthalt dienen, fallen nicht unter die Zulassungspflicht.

 

Für einen Antrag auf Zulassung durch das DIBt muss ein Prüfbericht über die VOC-Emissionen gemäß AgBB-Schema vorgelegt werden. Nur Prüfberichte von durch das DIBt benannten Prüfstellen werden anerkannt.

1) Total Volatile Organic Compounds
    = Summenkonzentration der flüchtigen organischen Verbindungen

2) Semi Volatile Organic Compounds
    = Schwerflüchtige organische Verbindungen

3) Niedrigste interessierende Konzentration

Häufig gestellte Fragen zum Thema AgBB
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